Förderung für ökologische Grünraumprojekte in Gemeinden durch das Land NÖ

Mit der „Natur im Garten“ Förderung unterstützt das Land Niederösterreich die niederösterreichischen Gemeinden dabei, ihre Grünflächen an die Effekte des Klimawandels anzupassen. Dazu zählt die Neugestaltung (halb-) öffentlicher Grünräume oder Straßenzüge mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern. Auf diese Weise kann das Mikroklima im Ort positiv beeinflusst werden, der natürliche Schatten schützt vor sommerlicher Überhitzung.

Förderrelevante Leistungen sind Investitionen und investitionsgebundene Leistungen wie Pflanzungen (Bäume, Sträucher, Stauden etc.), die Anlage von Blumen- bzw. Naturwiesen, Mikroparks u.ä. sowie Bepflanzungen im Zuge einer "klimafitten" Parkplatzgestaltung.

Konzepte und Planungsleistungen sowie Eigenleistungen werden bis zu 20 % der Investitionskosten gefördert - Eigenleistungen bei Kleinprojekten bis zu 40%. Maßnahmen der Bewusstseinsbildung nach den Kriterien von Natur im Garten – z.B. Schulveranstaltungen, Gartentage, Schautafeln, … - sowie Forschung fördern wir bis zu 70% der Kosten. Jährlich können bei dieser Förderung pro Gemeinde bis zu € 30.000,- lukriert werden.

Die „Natur im Garten“ Sonderförderung fokussiert auf Orts- und Begegnungszentren, die an die Effekte des Klimawandels angepasst werden. Hier werden Projekte in „Natur im Garten“ Gemeinden neuerdings mit einer Förderquote von 40% gefördert. Gemeinden mit Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz erhalten Förderungen von 35%, alle anderen NÖ Gemeinden bis zu 30%. Hier ist die jährlich maximal erreichbare Fördersumme € 40.000,-.

Gefördert werden können nur Projekte, deren förderbare Gesamtkosten sich auf mindestens € 2.000,- belaufen.

Nähere Informationen finden Sie unter Natur im Garten - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at) bzw. hier.

Mit der neuen Förderung „Oberflächenentwässerung im Siedlungsgebiet“ der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft (WA4) haben Sie eine weitere Möglichkeit ökologische Projekte im öffentlichen Raum fördern zu lassen. Nämlich dann, wenn Sie Flächen entsiegeln und die bestehende Regenwasserableitung von vormals versiegelten Flächen durch eine flächige Versickerung ersetzen. Förderfähig in diesem Zusammenhang sind der Abbruch von Asphalt und Unterbau sowie dessen Entsorgung, der Aufbau mit sickerfähigem Material, Herstellen von Grünflächen bzw. versickerungsfähigen Abstellplätzen oder Wegen. Dazu zählen auch versickerungsfähige Flächen nach dem „Schwammstadtprinzip“. Außerdem werden dezentrale Retentions- und Versickerungsanlagen wie Flächen- und Muldenversickerung sowie Retentionsmulden gefördert.

Nähere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie bei der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft (WA4) Amt der NÖ Landesregierung.

Oder unter: https://www.umweltgemeinde.at/foerderung-versickerung-im-siedlungsgebiet

„Natur im Garten“ Telefon: +43 (0) 2742 / 74 333